AGBs

Geschäftsbedingungen Rock im Schloss

1. Absage durch den Veranstalter
Wir behalten uns vor, einzelne Kurse bei nicht genügender Auslastung, sowie bei Erkrankung des Dozenten entfallen zu lassen. In diesem Fall erstatten wir selbstverständlich die Kursgebühren, wir übernehmen aber darüber hinaus keine weitere Haftung.
 
2. Haftung
Der Kursteilnehmer haftet für alle, durch sein Verschulden verursachten Schäden an Haus, Mobiliar und Workshop-Equipment. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, Diebstahl und Schäden an Personen, sowie Eigentum und Auto (für alle Fälle Haftpflichtversicherung). Von den Eltern minderjähriger Teilnehmer benötigen wir eine schriftliche Genehmigung.
 
3. Die An- und Abreise erfolgt durch den Kursteilnehmer selbst.
4. Rücktritt
4.1 Rücktritt seitens des Kursteilnehmers – Dieser sollte im Interesse des Kursteilnehmers unter Beifügung der Kursunterlagen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die in der Regel pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des Kurspreises von der Anmeldung:
4.1.1 Bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 15%, bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50% ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 80%, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 100%. Wird seitens des stornierenden Teilnehmers ein Ersatzteilnehmer zur vollen Anmeldung gebracht, so entfallen die dem Zeitraum entsprechenden Rücktrittskosten. Auf die damit verbundene Umschreibung des Kursplatzes entfällt eine Umschreibungsgebühr von 50 €.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese kann ganz einfach, unter Vorlage der automatischen Anmeldebestätigung (E-mail direkt nach der Anmeldung) zusammen mit der Bestätigung des Zahlungseingangs (E-mail unserer Mitarbeiter zum Zahlungseingang), im Internet, oder in jedem Reisebüro abgeschlossen werden.
 
5. Versicherungen
5.1 Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Kurspreis eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung bei der Elvia wird empfohlen. Die Prämie ist mit der Anzahlung auf den Kurspreis an die Versicherung zu überweisen. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie. Bei Reiserücktritt wird die Prämie unter Abzug des Anteils der Reiserücktrittskosten-Versicherung erstattet.
5.2 Der nachträgliche Abschluss eines Versicherungs-Vertrages ist nur entsprechend der ELVIA Geschäftsbedingungen möglich.
5.2.1 Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Elvia-Versicherungs- AG , 81536 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.

5.2.2 Die Kosten für das vorab gesendete Unterrichtsmaterial werden nicht erstattet. Mit der Anmeldung erhaltet Ihr eine Bestätigung der Kursbuchung!